Die Praxis für Psychotherapie-Frankfurt (Jugendliche und Erwachsene) bietet Unterstützung bei sämtlichen seelischen Störungen wie Depressionen, Ängsten, Essstörungen, Traumafolgestörungen, ADHS und Persönlichkeitsstörungen. Die Einzeltherapie wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Zusätzlich werden auf Selbstzahler-Basis Gruppentherapien, Entspannungsverfahren, Paarberatung, Familientherapie und Raucherentwöhnung angeboten.
Des weiteren bieten wir Führungskräften und Teams bei kombinierten beruflichen und privaten Fragestellungen ein professionelles Coaching und Supervision an.
Steffen Jooß ist Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Verhaltenstherapeut und EMDR-Therapeut mit langjähriger Berufserfahrung.
Kosten
Gesetzliche Krankenkassen
Ambulante Psychotherapie ist im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Dementsprechend übernimmt die Kasse in der Regel bei entsprechender Indikation (die Behandlungsbedürftigkeit der Problematik muss gegeben sein) die Kosten für Ihre Therapie. Auf die ersten sogenannten „probatorischen“ Sitzungen hat jeder Versicherte Anspruch. Erst danach wird ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt. Bei einer Kurzzeittherapie umfasst diese zunächst 25, bei einer Langzeittherapie 45 Sitzungen (welche in begründeten Fällen verlängert werden können).
Zusätzlich benötigt die Krankenkasse einen ärztlichen Konsiliarbericht, den Sie vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie von Ihrem Psychiater oder Hausarzt ausfüllen lassen. Dieser ist notwendig, um das Vorliegen einer körperlichen Erkrankung abzuklären, da dies unter Umständen im Therapieplan mit berücksichtigt werden muss.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch bzw. zu Beginn jeden neuen Quartals einen Überweisungsschein sowie Ihre Versichertenkarte mit.
Private Krankenkassen und Beihilfe
Die Privatkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie je nach individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte klären Sie hier im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist und was beim Antrags-prozess zu beachten ist. In der Regel haben Sie als Privatversicherter Anspruch auf Kostenerstattung einer ambulanten Psychotherapie.
Als Beihilfeberechtigter haben Sie ebenso wie bei den gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf fünf probatorische Sitzungen, die in jedem Fall beihilfefähig sind. Nach Antragstellung und Genehmigung werden die Therapiekosten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt, die sie bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können.
Selbstzahler
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Therapiestunden selber bezahlen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP).
Bestimmte Angebote (siehe unter Behandlungsangebote) sind im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht enthalten und müssen daher privat bezahlt werden.
Dipl.-Psych. Steffen Jooß
Praxis für Psychotherapie
Löwengasse 27 (Haus B)
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Fax 069 - 68 97 73 43
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